Geltung
Die Mobildiscothek Party Factory, vertreten durch den Inhaber Ronald Schreckenbach
(im Folgenden AN genannt) schließt mit Privatpersonen, Gastronomen,
Vereinen und sonstigen Auftraggebern (im Folgenden AG genannt) ihre Verträge
unter den nachfolgenden Bedingungen ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG, die diesen Bedingungen widersprechen,
sind für uns unverbindlich.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden
Leistungsbeschreibung
Der AG beauftragt den AN mit der Bereitstellung einer Musikdienstleistung,
basierend auf der Wiedergabe von Tonträgern. Der Umfang der Ton- und
Lichtanlage ist im Vorfeld festzulegen. Sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen sind, wird 1 DJ incl. Technik- Grundvariante zur Verfügung
gestellt. Die Vermietung von Licht- bzw. Tontechnik gehört nicht zum
Tätigkeitsfeld.
Gage
Die Höhe der Gage ergibt sich aus der Preisliste des AN, ansonsten aus
der im Vertrag getroffenen Vereinbarung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Komplettpreise gem. Vertrag enthalten An- und Abfahrt, die vereinbarte
Technik sowie den Einsatz des DJs im vereinbarten Zeitraum.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung im vor Beginn
der Veranstaltung in bar.
Ansprüche auf nicht aktuelle Preise aufgrund von ausgelaufenen, ehemals
geschlossenen Verträgen, veralteten Preislisten oder veralteten Werbeunterlagen
werden nicht anerkannt.
Alle Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Angaben über
Preise und Leistungen, gleich in welcher Form, die der Werbung dienen, sind
ausdrücklich kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Leistungsübersicht.
Irrtümer, Änderungen und Druckfehler werden vorbehalten.
Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung der Gage ist nicht abhängig
vom Erfolg der Darbietung beim Publikum.
Die Getränke für die erforderlichen Mitarbeiter des AN gehen zu
Lasten des AG.
Rücktritt vom Vertrag
Bei einseitiger Kündigung des Vertrages durch den AG innerhalb 4 Wochen
vor der Veranstaltung, zahlt der AG, ohne Nachweis eines tatsächlich
entstandenen Schadens, dem AN eine Entschädigung von 30% der Gage. Bei
Kündigung innerhalb 14 Tagen vor der Veranstaltung, zahlt der AG, ohne
Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens, dem AN eine Entschädigung
von 75% der Gage.
Haftung
Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern,
so dass Schäden an Personen und Technik ausgeschlossen sind. Für
Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die
während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung
durch unachtsames oder böswilliges Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter,
seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG.
Der AN haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche
oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des AG erreicht werden.
Der AN verpflichtet sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen,
den Vereinbarungen entsprechend durchzuführen. Bei Ausfällen durch
“höhere Gewalt" (Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare
Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der AG keinen
Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere bei Technik Ausfall im
Ablauf der Veranstaltung. Der AN verpflichtet sich in solchem Fall den Schaden
für den AG möglichst gering zu halten.
GEMA
Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung der GEMA mitzuteilen und trägt
die Gebühr.
Auftragsabwicklung
Der AG stellt sicher, dass dem AN, der Zugang zur Spielfläche, zwecks
Technik Aufbau, min. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich ist.
AN und AG sprechen vor Veranstaltungsbeginn Einzelheiten des Auftritts ab.
Der AG unterrichtet den AN über fremde Programmbeiträge und die
technische Absicherung vor Vertragsabschluß. Der AN behält sich
das Recht vor, Anbietern von fremden Programmbeiträgen die Nutzung der
Technik des AN zu verweigern.
Künstlerischen Weisungen unterliegt der AN nicht. Die musikalische Auswahl
sowie Art und Weise der Darbietung unterliegt nicht der Weisung des AG.
Die Auftragsdauer ist im Einzelnen festzulegen. Bei Pauschalangeboten (open
end) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu
vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein
geringer Teil (ca. 10-15%) der Gäste vor Ort ist. In diesem Fall hat
der AG keinen Anspruch auf Fortsetzung mit reiner Hintergrundmusik. Der DJ
behält sich vor die Veranstaltung an dieser Stelle zu beenden.
Technische Bedingungen
Zur Ausführung seiner Leistungen benötigt der AN eine geeignete
ebene, erschütterungsfreie Stellfläche.
Die vertraglich vereinbarten
Stromanschlüsse.
- Stellfläche, Stromanschlüsse, ggf.
Garderobe unterliegen den vertraglichen Vereinbarungen
- Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen
genügen, so behält sich der AN vor die Veranstaltung, bei voller
Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen.
- Bei Veranstaltungen im Freien stellt der AG einen ausreichenden Schutz vor
Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung
zur Verfügung.
Schlussbestimmungen/Salvatorische
Klausel:
Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich
erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag per E-Mail
oder mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB bzw. eines geschlossenen Vertrages
unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht.
Gerichtsstand ist der Sitz des AN.
Naila-Marlesreuth, am 09.04.2008
Mobildiscothek Party Factory
Ronald Schreckenbach
Ernst-Richard-Funke-Straße 3
95119 Naila-Marlesreuth